§ 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 erklärt
Wer eine Wärmepumpe, eine private Wallbox, eine Klimaanlage oder einen Batteriespeicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betreibt, zahlt weniger Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung die Leistung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW drosseln – abschalten darf er nicht. Wie hoch der Nachlass ausfällt, hängt vom gewählten Modul ab.
Modul 1: pauschaler Nachlass
Du bekommst einen festen Betrag pro Jahr und Marktlokation vom Netzentgelt abgezogen. Laut Bundesnetzagentur liegt er je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr (Stand 2023); der genaue Wert steht im Preisblatt deines Netzbetreibers. Ein eigener Zähler ist nicht nötig – Haushalt und Gerät laufen über einen gemeinsamen Zähler.
Modul 2: 60 % weniger Arbeitspreis mit eigenem Zähler
Der Netzentgelt-Arbeitspreis (ct/kWh) für das steuerbare Gerät sinkt auf 40 Prozent. Dafür braucht das Gerät einen separaten Zähler. Für diesen Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis verlangen; Kosten für Messstellenbetrieb und gegebenenfalls einen zweiten Stromvertrag kommen aber dazu. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, nur nicht rückwirkend. Mit Modul 3 lässt sich Modul 2 nicht kombinieren.
Modul 3: zeitvariables Netzentgelt zusätzlich zu Modul 1
Seit dem 1. April 2025 müssen Netzbetreiber Modul 3 anbieten. Es gibt drei Tarifstufen:
- Standardtarif (ST): entspricht dem normalen Arbeitspreis ohne Leistungsmessung.
- Hochtarif (HT): liegt darüber, typischerweise in den Abendstunden.
- Niedertarif (NT): liegt darunter, typischerweise nachts und teils mittags.
Die Zeitfenster legt jeder Netzbetreiber für sein Gebiet fest. Sie gelten das ganze Jahr, wiederholen sich täglich und unterscheiden sich nicht nach Wochentagen. In höchstens zwei Quartalen darf der Netzbetreiber auf das zeitvariable Entgelt verzichten; dann gilt dort durchgehend der Standardtarif.
Wichtig für die Rechnung: Das zeitvariable Netzentgelt gilt für den gesamten Netzbezug der Marktlokation – also auch für Kühlschrank, Herd und Licht, nicht nur für Wallbox oder Wärmepumpe. Wer abends viel kocht und wäscht, zahlt dafür den Hochtarif. Genau das rechnet der Rechner Viertelstunde für Viertelstunde durch.
Voraussetzungen für Modul 3
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG
- Modul 1 ist gewählt (Modul 3 gibt es nur zusätzlich dazu)
- ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) an der Marktlokation
- keine registrierende Leistungsmessung an der Marktlokation
Bestellen kannst du Modul 3 über deinen Stromlieferanten oder direkt beim Netzbetreiber. Damit der günstige Niedertarif bei dir ankommt, muss dein Stromtarif die zeitvariablen Netzentgelte weitergeben. Bei einem Umzug in ein anderes Netzgebiet fällt die Wahl von Modul 2 oder 3 weg; der neue Netzbetreiber rechnet zunächst nach Modul 1 ab.
Die Module im Vergleich
| Modul 1 | Modul 1 + 3 | Modul 2 | |
|---|---|---|---|
| Nachlass | fester Betrag pro Jahr | fester Betrag + zeitabhängiger Arbeitspreis | Arbeitspreis des Geräts auf 40 % |
| Gilt für | Marktlokation | gesamter Netzbezug der Marktlokation | nur Verbrauch am separaten Zähler |
| Zähler | gemeinsamer Zähler | intelligentes Messsystem | separater Zähler |
| Lohnt sich eher, wenn … | du wenig Gerätestrom hast | du Verbrauch in die Niedertarif-Zeit legen kannst | das Gerät viel Strom braucht und der zweite Zähler wenig kostet |
Welche Variante bei dir günstiger ist, hängt von den Preisen deines Netzbetreibers und deinem Verbrauch ab. Rechne es mit deinen Werten aus.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Reduzierung des Netzentgelts (Module 1 bis 3)
- Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 8: Antworten auf häufige Fragen der Branche zu § 14a EnWG (Festlegung BK8-22/010-A)
- Vattenfall: Variable Netzentgelte – Modul 3 (Durchschnittspreise der Tarifstufen)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Preisblatt deines Netzbetreibers und die aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur.